Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vereine (B2B)

Stand: 20. April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Super V Ventures Beteiligungsgesellschaft (haftungsbeschränkt), Schwarzdornweg 9, 65510 Hünstetten Görsroth, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 30726 (nachfolgend „Volyra" oder „Anbieter"), und Tennisvereine, Tennisabteilungen oder vergleichbare Organisationen (nachfolgend „Verein" oder „Kunde"), die die Plattform unter volyra.club und den zugehörigen Club-Subdomains (vereinsname.volyra.club) nutzen.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Volyra ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Vertragspartner ist der Verein als juristische Person, vertreten durch seine satzungsgemäßen Vertreter (z. B. Vorstand, Sportwart).

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Volyra stellt eine webbasierte Plattform (Software-as-a-Service) für die Organisation des Vereinstennis bereit. Die Plattform umfasst je nach gebuchtem Leistungspaket unter anderem:

  • Vereinsinterne Rangliste mit Forderungssystem
  • Spielerprofile und Mitgliederverwaltung
  • KI-gestützter Regelassistent (Virtual OSR)
  • Mannschaftsverwaltung und Aufstellungsplanung
  • nuLiga-Synchronisation (Spielpläne, Meldelisten, Ergebnisse)
  • Automatische Platzbuchung für Heimspiele
  • Ballbestellungs-Kalkulator
  • Clubmeisterschaften und Turnierplaner
  • Analytics Dashboard
  • Eigene Club-Subdomain (vereinsname.volyra.club)

(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Verein gewählten Paket gemäß § 4 dieser AGB.

(3) Volyra erbringt seine Leistungen als Hosting-Dienstleister. Die Plattform wird auf Servern von Drittanbietern (Vercel, Supabase) betrieben. Der Verein erhält Zugang über das Internet mittels gängiger Webbrowser.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Der Verein kann sich über das Antragsformular auf volyra.club registrieren. Mit dem Absenden des Antrags gibt der Verein ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Volyra den Antrag durch Freischaltung der Club-Subdomain bestätigt. Volyra ist nicht verpflichtet, den Antrag anzunehmen.

(3) Der Verein ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zum Vereinsnamen, zur Rechtsform und zu den vertretungsberechtigten Personen.

§ 4 Leistungspakete und Preise

4.1 Vereins-Pakete

Volyra bietet folgende Pakete für Vereine an:

a) Free-Paket (kostenlos)

  • Eigene Club-Subdomain (vereinsname.volyra.club)
  • Vereinsrangliste mit Seeding und Forderungssystem
  • KI-Regelassistent (Virtual OSR) für alle Mitglieder
  • Spielerprofile und Mitglieder-Übersicht
  • Mannschaftsverwaltung (manuell, ohne nuLiga-Sync)
  • Vereinslogo und -farben

b) Sportwart-Paket — 349,00 €/Jahr (Einführungspreis, UVP 499,00 €/Jahr, inkl. MwSt.)

  • Alle Leistungen des Free-Pakets
  • nuLiga-Synchronisation (Spielpläne, Meldelisten, Ergebnisse)
  • Automatische Platzbuchung für Heimspiele (ebusy/Tennis04-Integration)
  • Ballbestellungs-Kalkulator und Mannschaftsführer-Abrechnungen
  • Clubmeisterschaften mit K.O.-System
  • Analytics Dashboard (Platzauslastung, Aktivitätsprofile)
  • Konfigurierbare Aufsteiger- und Kostenregeln

Aktionspreise und Rabatte werden gesondert auf der Website oder in individuellen Angeboten kommuniziert und gelten nur für den dort angegebenen Zeitraum.

4.2 Feature-Toggles

Der Verein kann einzelne Funktionsbereiche (z. B. Rangliste, Mannschaftsmeldung, KI-Regelassistent, Tour-Planner) im Admin-Panel unabhängig voneinander aktivieren oder deaktivieren. Deaktivierte Features werden für die Vereinsmitglieder ausgeblendet.

4.3 Preisänderungen

Volyra behält sich vor, die Preise für kostenpflichtige Pakete mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum nächsten Verlängerungszeitraum zu ändern. Der Verein wird per E-Mail über Preisänderungen informiert und hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über das Free-Paket wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2) Der Vertrag über das Sportwart-Paket hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung. Er verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Verein gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen abstellt;
  • der Verein mit der Zahlung von Entgelten trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist;
  • über das Vermögen des Vereins ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) an info@superv.ventures.

(5) Nach Vertragsende werden die Vereinsdaten für 30 Tage zur Datenexportmöglichkeit vorgehalten. Danach erfolgt die Löschung gemäß der Datenschutzerklärung.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Der Jahresbeitrag für das Sportwart-Paket ist im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Verein ermächtigt Volyra, die fälligen Beträge per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte einzuziehen.

(3) Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Volyra berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Features vorübergehend zu sperren, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist. Die Basisfunktionen des Free-Pakets bleiben zugänglich.

§ 7 Pflichten des Vereins

(1) Der Verein ist verpflichtet:

  • die Zugangsdaten zum Admin-Panel vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen;
  • die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen;
  • sicherzustellen, dass die von ihm eingegebenen Daten (Spielernamen, Ergebnisse etc.) korrekt sind;
  • Volyra unverzüglich über Änderungen seiner Vereinsdaten zu informieren.

(2) Der Verein stellt Volyra von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Verein oder seine Mitglieder beruhen.

§ 8 Verfügbarkeit und Support

(1) Volyra ist bestrebt, eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel zu gewährleisten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, höherer Gewalt sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Volyra liegen (z. B. Ausfälle bei Vercel, Supabase oder dem Internetzugang des Nutzers).

(2) Support-Anfragen können per E-Mail an info@superv.ventures gerichtet werden. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesichert.

§ 9 Datenverarbeitung und Datennutzung

(1) Volyra verarbeitet personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder im Auftrag des Vereins im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter volyra.club/datenschutz. Auf Wunsch des Vereins wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

(2) Der Verein bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Daten seiner Mitglieder und ist verpflichtet, seine Mitglieder über die Nutzung von Volyra und die damit verbundene Datenverarbeitung zu informieren.

(3) Anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten:Volyra ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten (z. B. Platzauslastung, Spielfrequenzen, Feature-Nutzung), die keinen Rückschluss auf einzelne Personen erlauben, für folgende Zwecke zu nutzen:

  • Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform;
  • Erstellung anonymisierter Statistiken und Benchmarks für den deutschen Tennismarkt;
  • Bereitstellung anonymisierter Insights an Sportverbände oder Sportartikelhersteller (z. B. Platzauslastungs-Trends, saisonale Muster).

Eine Weitergabe personenbezogener oder vereinsidentifizierender Daten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Vereins.

(4) Drittanbieter-Integrationen:Sofern der Verein Drittanbieter-Integrationen aktiviert (z. B. nuLiga, ebusy, Tennis04), werden die für die jeweilige Integration erforderlichen Daten an den Drittanbieter übermittelt. Der Verein aktiviert diese Integrationen eigenständig über die Feature-Toggles im Admin-Panel.

§ 10 Werbung und Sponsoring

(1) Vereins-Sponsoring: Der Verein kann über die Sponsoring-Funktion eigene Werbebanner seiner lokalen Sponsoren und Partner auf der Club-Subdomain anzeigen. Der Verein ist für die Inhalte der von ihm eingestellten Werbung selbst verantwortlich und stellt sicher, dass diese den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere UWG, JuSchG, Impressumspflicht des Werbenden) entsprechen. Volyra übernimmt keine Prüfpflicht für vereinsseitig eingestellte Werbeinhalte.

(2) Plattform-Werbung durch Volyra:Volyra behält sich vor, auf der Plattform eigene Werbung oder Werbung von Drittanbietern einzublenden (z. B. Affiliate-Banner, Partner-Angebote). Diese Werbung wird als solche gekennzeichnet. Volyra ist bestrebt, nur thematisch relevante Werbung (Sport, Tennis, Fitness) einzublenden.

(3) Die Einnahmen aus vereinsseitigem Sponsoring verbleiben vollständig beim Verein. Volyra erhebt hierfür keine Provision oder Gebühr.

(4) Volyra behält sich vor, rechtswidrige oder anstößige Werbeinhalte ohne Vorankündigung zu entfernen.

§ 11 Haftung

(1) Volyra haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Volyra nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den vom Verein in den letzten 12 Monaten gezahlten Jahresbeitrag.

(3) Volyra haftet nicht für die Richtigkeit der über Drittanbieter-Integrationen (nuLiga, ebusy, Tennis04) abgerufenen Daten. Die Verantwortung für die Korrektheit dieser Daten liegt beim jeweiligen Drittanbieter.

(4) Volyra haftet nicht für Schäden, die durch die fehlerhafte Nutzung der Plattform durch den Verein oder seine Mitglieder entstehen, insbesondere nicht für fehlerhafte Aufstellungen, verpasste Meldefristen oder falsche Ergebnismeldungen.

§ 12 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Design, Logos und Texte, verbleiben bei Volyra. Der Verein erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.

(2) Vom Verein eingegebene Inhalte (Spielerdaten, Ergebnisse, Logos) verbleiben im Eigentum des Vereins. Der Verein räumt Volyra das Recht ein, diese Inhalte im Rahmen der Leistungserbringung zu speichern, zu verarbeiten und anzuzeigen.

§ 13 Änderungen der AGB

(1) Volyra behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Der Verein wird per E-Mail über die Änderungen informiert.

(2) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Verein nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Volyra wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen des Schweigens hinweisen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.